Was sich in 2020 alles ändert
Wichtige Änderungen im Überblick
Versicherungen
Betriebsrente
Bis zu einem Freibetrag von 159,25 EUR zahlen Betriebsrentner keine Krankenkassenbeiträge mehr.
Sonderausgaben
Von den Beiträgen zur gesetzlichen Rente oder zur Basisrente dürfen im neuen Jahr 90% als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Zusatzbeitrag
Um 0,2% auf insgesamt 1,1% steigt der gesetzliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1% auf 2,4%.
Steuern
Grundfreibetrag
Dieser steigt im Vergleich zu 2019 um 240 €. Zukünftig muss eine ledige Person erst ab einem Einkommen von 9.408 € Steuern zahlen.
Kinderfreibetrag
In 2020 steigt dieser um 192 € auf 5.172 €.
Grundsteuer
Das neue Grundsteuergesetz erlaubt jedem Bundesland eigene Berechnungsregeln für die Grundsteuer festzulegen. Es bleibt daher abzuwarten wie hoch die Änderung tatsächlich ausfällt.
Reisekostenpauschale
Wer mehr als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist, darf zukünftig 14 € (2€ mehr) als Werbungskosten abziehen
Lohn, Gesundheit, Verkehr
Mindestlohn
Zum 1.1.2020 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,35 €
Azubi-Mindestlohn
515 € müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr ab 2020 monatlich verdienen. Dieser Wert steigt bis 2023 auf 620 €.
Gesundheits-Apps
Zukünftig kann man sich Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen oder telemedizinische Angebote nutzen können.
Roller fahren ab 15
Die Bundesländer dürfen das Fahren von Mopeds bis 45 km/h bereits ab dem 15. Lebensjahr zulassen.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.