Neustart
Newsletter vom 11. Dezember 2022
Themen in dieser Ausgabe
1) Aktuelles aus der Finanz- und Versicherungswelt
2) Was sich 2023 ändert.
3) Unterstützung im Schadenfall
4) Zwei Minuten gegen Schimmelbildung
Als ich morgens die Küche betrete, bemerke ich meinen Fehler.
Es ist kalt.
Sehr geehrte Leser/innen,
Europa spart Gas und ich bin dabei. Als ich im Sommer bereits die Ankündigung erhalten habe, dass der Preis für eine kWh Heizenergie von 4,5 Cent auf fast 13 Cent steigt, habe ich beschlossen aktiv zu werden.
Schnell war bei Amazon eine smarte Heizkörpersteuerung von Homematic IP bestellt. Als die Temperaturen fielen und meine Familie gefordert hat, die Heizung von Warmwasser auf Heizbetrieb umzustellen, habe ich dabei fleißig die neue Technik installiert.
Die Programmierung habe ich meiner Frau überlassen, sonst bin ich nachher schuld, wenn sie abends auf dem Sofa friert. Eins konnte ich aber nicht lassen. Es gibt Fensterkontakte, die erkennen, ob ein Fenster geschlossen oder geöffnet ist. Ist das Fenster geöffnet, wird automatisch der Heizkörper abgeschaltet. Das müsste doch auch für Türen gelten, oder?
Wenn also die Heizung ihr Bestes gibt und die Zimmertür sperrangelweit geöffnet ist, dauert es ewig, bis der Raum warm ist. So mein Gedanke. Kurzum – an allen Zimmertüren wurden diese Kontakte installiert, die der Zentrale melden, wenn sie geöffnet sind. Ist eine Tür oder ein Fenster geöffnet, wird nicht geheizt. Das spart.
Vergisst man abends die Küchentür richtig zu schließen, gibt es das Frühstück im Doppelpulli und ich muss die vorwurfsvollen Gesichter am Küchentisch aushalten. Dafür kann ich mit stolz sagen: „Wir sind dabei“ – wenn auch mit kalten Füßen.
Übrigens, in meiner Zeit in Shanghai im Jahr 2009 wurde ich im Januar zu Chinese New Year zu meiner chinesischen Kollegin nach Hause eingeladen. Die Heizung wurde nur für dreißig Minuten während des Familienabendessens angestellt, damit man während des Essens die Winterjacke ausziehen konnte. Bei diesem Besuch waren nicht nur meine Füße kalt, denn darauf war ich nicht vorbereitet.
Ich wünsche Ihnen einen warmen 3. Advent. Kommen Sie gut durch die Vorweihnachtszeit.
Ihr
Christoph Altrogge
vom plan-V Team
Was gibt es Neues?
Suchen Sie sich einfach die Meldung raus, die für Sie interessant ist. Im nächsten Jahr versuche ich wieder ausführlicher zu bestimmten Themen zu berichten.
Alle Jahre wieder – Riester-Zulagen prüfen
Bitte prüfen Sie die Jahresmitteilung 2022 Ihres Riester-Vertrags, ob Sie die vollen Zulagen erhalten haben. Folgende Zulagen stehen Ihnen zu:
Grundzulage: 175 €
für jedes Kind bis Ende 2007 geboren: 185 €
für jedes Kind ab 2008 geboren: 300 €
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (maximal 2.100 €) in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Dabei dürfen Sie die Ihnen zustehenden Zulagen von den 4 % abziehen.
Ein Beispiel:
Bruttoeinkommen: 40.000 € davon 4 % = 1.600 €
Davon darf die Grundzulage und beispielsweise eine Kinderzulage in Höhe von 300 € (2009 geboren) abgezogen werden. Dies ergibt 1.125 € im Jahr und monatlich 93,75 € als Mindesteigenbeitrag.
Wenn Sie bereits 160,42 € im Monat in die Riester-Rente einzahlen, brauchen Sie nichts mehr zu unternehmen. Sie zahlen bereits den maximalen Eigenbeitrag.
Als Beamter müssen Sie Ihrem Dienstherrn erlauben, dass dieser Ihre Einkommensdaten an die ZfA – Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen melden darf. Ansonsten gewährt Ihnen die ZfA keine Zulagen. Hier reicht meistens eine Rücksprache mit der jeweiligen Personalabteilung.
Richtiger Fahrerkreis bei der Kfz-Versicherung
Bitte melden Sie alle Fahrer eines Fahrzeugs der jeweiligen Kfz-Versicherung. Das brauchen Sie nicht tun, wenn Sie einen beliebigen Fahrerkreis bei Antragstellung angegeben haben. Hier müssen Sie gegebenenfalls nur auf das Mindest- oder Höchstalter achten, sofern dies vereinbart ist.
Ist ein Fahrer im Schadenfall nicht gemeldet, kann die Versicherung eine Vertragsstrafe erheben, eine rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz vornehmen oder sogar die Selbstbeteiligung im Kasko-Schaden erhöhen.
In medizinischen Notfällen, wenn der eingetragene Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist, darf ein Fremdfahrer das Fahrzeug ohne Meldung an den Versicherer fahren.
Vom Verleihen oder Ausleihen eines Fahrzeugs an Freunde oder Nachbarn rate ich in diesem Zusammenhang ab. Das Führen eines Fahrzeugs ist in einer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Als Fahrzeughalter verlieren Sie im Schadenfall schadenfreie Jahre und zahlen zukünftig einen erhöhten Beitrag. Als Fahrer müssen Sie im schlimmsten Fall für den verursachten Schaden selbst aufkommen.
Jahresrückblick 2022 – Kapitalmarkt
Im Januar versende ich wieder die Depotberichte und auch Links zu verschiedenen Kapitalmarktausblicken für 2023.
Zusätzlich plane ich im nächsten Jahr ein erstes Webinar mit einem Kapitalmarktrückblick für 2022 zu geben. In diesem Jahr ist einiges passiert, worüber ich berichten möchte. Ich möchte einfach mal ausprobieren, ob das technisch reibungslos funktioniert und auch Ihnen einen Mehrwert bietet.
Alle Interessierten können sich über einen Link für das Webinar registrieren. Der Link und der Termin werden im Januar Newsletter verkündet.
Immobilienpreise gestiegen – passt Ihr Versicherungsschutz noch?
Wissen Sie, wie viel Ihr Haus aktuell Wert ist? Eines kann ich Ihnen verraten, es wird mehr wert sein, als Sie mal dafür ausgegeben haben.
Unter www.boris.nrw.de können Sie die Bodenrichtwerte und teilweise auch Immobilienrichtwerte abrufen oder den Immobilien-Preis-Kalkulator nutzen. Gutachterausschüsse werten beurkundete Immobilienkaufverträge aus und sind die Grundlage für dieses zentrale Informationssystem.
Die Immobilienpreise sind nicht zuletzt wegen der niedrigen Zinsen deutlich im Wert gestiegen. Zusätzlich sind die Baupreise deutlich angestiegen. Laut einer Pressemitteilung aus Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt sind die Baupreise von August 2021 zu August 2022 um 16,5 % gestiegen**.
Auch Reparaturkosten bei Schadensfällen sind teurer geworden. Viele Wohngebäudeversicherer erhöhen deshalb ihre Beiträge.
Aufgrund der Wertsteigerungen ist es sinnvoll, die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung zu prüfen. In der Regel gibt es zwei Tarifvarianten.
1.) Wohnflächen-Tarif
Die korrekte Wohnfläche muss für einen ausreichenden Versicherungsschutz angegeben werden. Im Totalschaden würde die Versicherung ein gleichwertiges Haus mit derselben Wohnfläche wiederherstellen.
Hier gilt es zu prüfen, ob die korrekte Wohnfläche angegeben wurde. Wurde angebaut (etwa ein Wintergarten) oder ein Kellerraum / Dachboden zur Wohnfläche umfunktioniert?
2.) Wert 1914
Einige Tarife basieren auf dem Wert 1914. Es wird dabei zurückgerechnet, welchen Wert das Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Zur Umrechnung wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt ein Umrechnungsfaktor*** ermittelt. Für das Jahr 2022 gilt ein Faktor von 16,88. Im Jahr 2023 wird der Wert vermutlich bei 19,6 liegen.
Beispielberechnung: Wert 1914 wurde im Versicherungsschein angegeben mit 24.000. Dies ergibt einen Wert von 405.120 € im Jahr 2022.
Teilweise nutzen Versicherer andere Umrechnungsfaktoren oder bezeichnen ihn als gleitenden Neuwertfaktor. Dies ist im Versicherungsschein ersichtlich.
Wichtig ist also auch hier zu prüfen, ob der richtige Wert 1914 angegeben wurde. Ein Formular dafür kann bei mir angefordert werden.
Update – Zinsniveau
Endlich hat die EZB reagiert. Der europäische Leitzins liegt inzwischen bei 2,0 Prozent. Der Kapitalmarkt preist Zinserhöhung bereits ein. Hätten Sie Anfang des Jahres 2022 eine Immobilienfinanzierung mit einer Sollzinsbindung für 10 Jahre beantragt, hätte der Zinssatz so um die 1 Prozent gelegen. Gegenwärtig liegen Sie bei ca. 4 Prozent.
Bei einem Immobiliendarlehen in Höhe von 350.000 € hätte die monatliche Rate bei einer Tilgung von 2 Prozent im Januar bei 875 € gelegen. Heute würden Sie dafür monatlich 1.750 € zahlen. Das ist eine Verdopplung der Rate.
Was sich 2023 ändert
Deutschlandticket
Für 49 € fahren wir im nächsten Jahr 2023 im Nahverkehr-Monatsabo quer durch Deutschland. Ob es schon zum 01.01. soweit ist, steht noch nicht fest. Eine Fahrradmitnahme ist nicht enthalten.
Hartz IV ade
Der Regelsatz der Grundsicherung steigt von 449 € auf 502 € pro Monat und das „Kind“ bekommt einen neuen Namen: Bürgergeld
Preisbremse
Um die Preisschwankungen am Energiemarkt abzufedern, gilt eine Preisdecklung im Jahr 2023 für Gas in Höhe von 12 Cent pro kWh, für Fernwärme für 9,5 Cent pro kWh. Allerdings gilt der reduzierte Preis nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Bei Strom soll die Preisbremse bei 40 Cent pro kWh liegen.
Inflationsausgleichsprämie
Steuer- und sozialversicherungsfrei dürfen Firmen bis Ende 2024 ihren Mitarbeitern eine freiwillige Inflationsprämie zahlen. Maximal 3.000 €. Teilzahlungen sind erlaubt.
Kindergeld
Ab Januar 2023 gibt es für jedes Kind 250 € Kindergeld.
Erträge aus Sonnenenergie steuerfrei
Die Erträge von kleinen Photovoltaikanlagen (Ein-/Zweifamilienhäuser maximal 30 kWh) sind zukünftig einkommens- und umsatzsteuerfrei.
Sparerpauschbetrag
Statt 801 € kann jeder Kapitalanleger zukünftig 1.000 € Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Freistellungsaufträge werden in der Regel von den Banken automatisch angepasst. Wenn Sie Ihren Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilt haben, sollte Sie im neuen Jahr manuell nachprüfen, ob alles richtig angepasst wurde.
Unterstützung im Schadenfall
Ich habe ein Erstgespräch mit einem Neukunden. Nachdem wir den Small Talk beendet haben, kläre ich die aktuellen Fragen des Neukunden und prüfe die bestehende Absicherung. Die Atmosphäre ist gut. Es gibt einige Änderungen, die empfehlenswert sind. Ziemlich am Ende meiner Beratung stellt der Neukunde mir folgende Frage:
„Herr Altrogge, wenn ich mal einen Schadenfall habe, dann können Sie sicherlich etwas daran drehen, dass ich meinen Schaden auch ersetzt bekomme, oder?“
Ich weiß, das Image der Versicherungsbranche ist nicht gut. Daran ist die Branche selbst schuld. Früher konnte jeder Versicherungen verkaufen. Eine fachliche Ausbildung war nicht notwendig. Inzwischen gibt es für Versicherungsvermittler nach § 34d der Gewerbeordnung Zugangsvoraussetzungen. Ein Vermittler muss zuverlässig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben, eine Berufshaftpflicht besitzen und eine fachliche Eignungsprüfung ablegen.
Zusätzlich müssen Beratungen dokumentiert werden und es besteht eine Weiterbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden für jeden Beschäftigten pro Jahr.
Im Schadenfall unterstützen wir unsere Kunden. Wir helfen bei der wahrheitsgemäßen Schadensmeldung und klären Rückfragen der Versicherer. Kommt es aus unserer Sicht zu nicht nachvollziehbaren Ablehnungen oder Kürzungen, setzen wir uns für unsere Kunden ein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Andernfalls versuchen wir die Rechtslage / Ablehnungsgründe verständlich darzulegen.
Lüften, aber richtig
Wenn Sie als Vermieter in eine Wohnung gerufen werden, weil sich dort Schimmel in Ecken an Außenwänden oder Fenstern gebildet hat, ist das für alle Beteiligten unangenehm.
Schimmel kann viele Gründe haben. Häufig hat es mit einem falschen Lüftungsverhalten zu tun. Wenn Sie als Mieter behaupten, Sie würden regelmäßig stoßlüften, dann räumen Sie vor dem Vor-Ort-Termin die Fensterbänke frei. Ansonsten wird der kundige Vermieter schnell erkennen, dass hier geflunkert wurde.
Eine vierköpfige Familie produziert am Tag ca. 8 – 12 Liter Wasser, welches in die Umgebungsluft abgegeben wird. Wasser aus der Luft kondensiert beim Taupunkt. Anhand einer Taupunkttabelle kann man prüfen, ab welcher Oberflächentemperatur Kondensat entsteht. Dabei wird die Temperatur der Umgebungsluft und die Luftfeuchtigkeit berücksichtigt.
Bei 20 Grad Innenraumtemperatur und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 60 % würde sich Kondensat an einer 12 Grad kalten Innenwand bilden. Zum Beispiel, wenn Schränke an kalten Außenwänden stehen. Gerade in den Ecken bei Außenwänden im Bad oder am Fenster können Taupunkte entstehen.
Abhilfe kann nur richtiges Lüften schaffen. Stellen Sie das Badezimmerfenster in Kippstellung, dauert es ca. 60 Minuten, bis die gesamte Raumluft ausgetauscht wurde. Bei einem komplett geöffneten Fenster dauert der Austausch zehn Minuten. Öffnen Sie zusätzlich die Tür oder ein weiteres Fenster komplett, sodass Durchzug entsteht, können Sie nach zwei Minuten wieder alles schließen.
Hier brauchen Sie nicht einmal den Heizkörper abstellen, weil tatsächlich nur ein Luftaustausch stattfindet. Bei den ersten beiden Varianten kühlt zusätzlich der Baukörper aus und die Heizung muss dann zuerst die Wände erwärmen, bis die Umgebungsluft dran ist.
Empfohlen wird dies 3- bis 4-mal am Tag zu machen. Also Fensterbänke frei, damit richtig gelüftet werden kann.
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Haben Sie Verbesserungsvorschläge rufen (05482 93960) Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
*Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik