Privathaftpflichtversicherung

  • Versicherungssumme bis 50. Mio. € möglich
  • Jahresbeitrag ab 35,66 €*
  • RoboSave: automatische jährliche Prüfung
  • Onlinevertragsverwaltung mit simplr

Private Haftpflichtversicherung auf einen Blick

  • Finanzielle Existenz sichern

    Wenn Du jemanden schädigst, bist Du zum Ersatz verpflichtet. Die Privathaftpflichtversicherung sichert Dich in diesem Fall vor Ansprüchen Dritter (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) ab.

  • Passiver Rechtsschutz

    Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Schadenansprüche überhaupt berechtigt sind. Wenn nicht, dann werden die unberechtigten Forderungen abgewehrt.

Christoph Altrogge und Heike Wacker am Eingang

Autoren:
Heike Wacker
Christoph Altrogge

Datum:
12.10.2019

Warum die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung ist

Eine kurze Unachtsamkeit und schon ist es Dir passiert. Du schädigst dadurch fremdes Eigentum oder sogar eine fremde Person wird verletzt. Dies kann beispielsweise beim Einkaufen oder beim Besuch von Freunden passieren. Was nun?

Der Gesetzgeber hat für diesen Fall eine klare Regelung getroffen:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

siehe §823 (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Du bist verpflichtet den verursachten Schaden zu ersetzen. Wenn es nur ein kleiner Sachschaden ist, dann ist das ärgerlich und unangenehm. Hast Du eine Person geschädigt, die ärztlich versorgt werden muss, Schmerzen erleidet und ein paar Wochen nicht arbeiten kann, dann steigen die Schadensersatzforderungen schnell. In einem solchen Fall können die Forderungen existenzbedrohend sein.

Eine gute Privathaftpflichtversicherung kostet Dich im Jahr als Single ca. 40 – 60 EUR (für Familien 50 – 90 EUR). Im Verhältnis zu den Leistungen im Schadenfall ist das ein fairer Preis. Jeder kann sich eine private Haftpflichtversicherung leisten.

Aus meiner Sicht ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste und sinnvollste Versicherung, denn bei einem Großschaden steht Deine eigene finanzielle Existenz auf dem Spiel.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung leistet für folgende Schäden:

Sachschäden (z. B. Zerstörung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen Dritter)

Personenschäden (z. B. Gesundheitsschädigung, Verletzung oder sogar den Tod von Personen – nicht Familienangehörige)

Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall)

Als Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollten mindestens 10 Mio. EUR ausgewählt werden. Bei Sachschäden ist nur der Zeitwert ersatzpflichtig.

Die wichtigsten Einschlüsse

  • deliktunfähige Kinder
  • Mietsachschäden
  • Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz
  • Diensthaftpflicht
  • geliehene, gepachtete und gemietete Dinge
  • fremde private und dienstliche Schlüssel
  • Gefälligkeitsschäden

Grundsätzlich musst Du prüfen welchen Haftpflichtrisiken Du ausgesetzt bist.
Zum Beispiel solltest Du beim Abschluss prüfen, ob Du einen Heizöltank hast und deshalb eine Gewässerschadenhaftpflicht benötigst. Wenn Du eine Wohnung oder Haus vermietest, brauchst Du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Private Haftpflicht vergleichen

Um den Vergleichsrechner aufzurufen, bestätige bitte, dass Du die Erstinformation zur Kenntnis genommen hast. Der Vergleichsrechner öffnet sich in einem neuen Fenster.

Wenn Du Dich für einen Tarif entschieden hast, dann kannst Du diesen auch direkt online abschließen. Wenn Du Fragen hast, dann rufe im Büro unter 05482 93960 an. Wir beraten Dich kostenlos und unverbindlich.

Ich bestätige, dass ich die Erstinformation gem. § 15 VersVermV des Versicherungsmaklers gelesen und gespeichert habe.
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Schadenbeispiele für die Privathaftpflichtversicherung

Kurz vorab

Folgende Dinge solltest Du im Schadenfall tun:

  • Unfallstelle absichern (wenn notwendig)
  • Rettungskräfte informieren (wenn notwendig)
  • Erste Hilfe leisten (wenn notwendig)
  • Fotos von den beschädigten Sachen erstellen
  • Kontaktdaten des Geschädigten notieren
  • Schadenhergang dokumentieren
  • Anschaffungsbelege / Kostenvoranschläge besorgen
  • Meldung an uns 05428 93960 oder an den Versicherer

Sachschaden: Beschädigung eines Smartphones / Handy

Dein Freund will Dir ein lustiges Video zeigen. Du nimmst das Smartphone in Deine Hand, damit Du das Display besser siehst. Durch eine Unachtsamkeit gleitet Dir das Handy aus der Hand. Das Display zersplittert, als das Smartphone unglücklich auf die Fliesen fällt.

Die Versicherer prüfen diese Fälle sehr genau, denn leider gibt es auch viele „Gefälligkeitsmeldungen“. Wichtig ist zu wissen, dass immer nur der Zeitwert versichert ist.

Nach deutschem Recht schuldest Du bei Sachschäden dem Geschädigten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. In diesem Fall wäre das ein Smartphone gleichen Alters mit entsprechenden Abnutzungserscheinungen.

Die Ermittlung des Zeitwertes erfolgt in der Regel durch ein Gutachten. In diesem Beispiel würde der Versicherer also nur die Kosten für ein gleichaltriges Display mit ähnlichen Abnutzungserscheinungen übernehmen. Aufgrund des technischen Fortschrittes verlieren solche Geräte sehr schnell an Wert. Aus diesem Grund solltest Du Dir genau überlegen, ob sich eine Schadensmeldung überhaupt lohnt.

Personen- & Vermögensschaden: Gestürzter Fahrradfahrer

Beim Überqueren der Straße übersiehst Du einen Fahrradfahrer. Dieser stürzt und verletzt sich.

Aufgrund eines komplizierten Knochenbruches dauert die Genesung mehrere Wochen.

Der Rechtsanwalt des Geschädigten fordert von Dir den Ersatz des Fahrrades, Schmerzensgeld und eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

Deine Privathaftpflichtversicherung prüft Dein Verschulden, wird unberechtigte Ansprüche abwehren und berechtigte Ansprüche begleichen.

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Bei diesem Produkt handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung.

Dennoch ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sinnvoll, denn gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man – vorsätzlich oder fahrlässig – einem Dritten zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen annehmen.

Kinder sind mitversichert, sofern ein entsprechender Familientarif ausgewählt wurde. Meistens sind auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder den leiblichen Kindern gleichgestellt.

In vielen Tarifen sind die Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums mitversichert. Erst wenn Dein Kind ins Berufsleben eintritt, muss eine eigene Absicherung erfolgen. Dies ist auch der Fall, wenn Dein Kind noch zu Hause wohnt. Allerdings musst Du gewisse Fristen beachten, denn die Zeiträume zwischen Schulabschluss und Ausbildungs-/Studiumbeginn dürfen nicht zu groß sein.

Wenn Du wissen willst, wie lange Deine Kinder mitversichert sind, dann prüfe die Bedingungen in Deinem Vertrag oder fordere Dir eine Bestätigung von Deiner Versicherung an.

Deliktunfähige (unter 7 Jahre, im Straßenverkehr bis 10 Jahre) Kinder können über einen Familientarif abgesichert werden. Nach § 828 BGB und § 827 BGB besteht eigentlich keine Ersatzpflicht.

Sofern eine Absicherung tariflich versichert ist und Du eine Entschädigung wünschst, prüft der Versicher den Ersatz des entstandenen Schadens. Es ist zu beachten, dass der Versicherer die Höhe der Versicherungssumme für solche Schäden meistens reduziert hat.

Hast Du noch sehr alte Vertragsbedingungen, musst Du prüfen, ob dieses Risiko bereits enthalten ist. Gegebenenfalls lohnt sich die Umstellung auf einen aktuellen Tarif mit neuen Bedingungen.

Eine Ausfalldeckung bietet Schutz für den Fall, dass einem selbst ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher weder eine Privathaftpflichtversicherung noch die finanziellen Möglichkeiten hat, diesen zu begleichen.

Nach Vorlage eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Titels gegen den Verursacher und einer erfolglosen Zwangsvollstreckung, tritt der Versicherer für den mittellosen Verursacher ein. Der Versicherer übernimmt den „Ausfall“ des Verursachers und ersetzt Ihnen den Schaden.

Als Zusatzprodukt kann eine Rechtsschutzversicherung integriert werden. Diese übernimmt die Rechtskosten, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Schadenverursachung, der Schadenhöhe, der Erzielung des vollstreckbaren Titels oder auch den Nachweis der Erfolgslosigkeit der Zwangsvollstreckung entstehen. Bei Nichtbestehen einer Rechtsschutzversicherung musst Du diese Kosten selbst übernehmen.

Ja, das ist möglich.

Es gibt spezielle Tarife, die dies erlauben. Sprechen Sie uns einfach an.

Ja, ehrenamtliche Tätigkeiten sind bei vielen Tarifen bereits mitversichert.

Bei nebenberuflichen Tätigkeiten dürfen meistens bestimmte Einkunftsgrenzen nicht überschritten werden.

Eine Diensthaftpflichtversicherung wird von vielen Angestellten des öffentlichen Dienstes wie z. B. Polizisten, Lehrer, Rechtspfleger benötigt. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, die entstehen können, wenn während der Dienstzeit ein Schadenfall eintritt. Wird beispielsweise die Aufsichtspflicht verletzt, kann es passieren, dass der Dienstherr Dich in Regress nimmt. Dies ist im Bundesbeamtengesetz (§ 78 Haftung) sowie im § 839 BGB niedergeschrieben.

Rettungssanitäter, Ärzte und Hebammen sind von dieser Regelung ausgeschlossen, weil dieser Personenkreis eine spezielle Berufshaftpflicht benötigt.

In den aktuellen Tarifen kann das Risiko des privaten Drohnengebrauches abgesichert werden. Beachten musst Du bei der Auswahl des Tarifes, wie schwer Deine Drohne ist. In manchen Tarifen ist eine Absicherung nur bis zu einem Gesamtgewicht von 2 kg und bei anderen zu 5 kg möglich.

Benötigst Du eine Versicherungsbestätigung, kannst Du diese über die Versicherung anfordern.

Ferner sind die Vorgaben der Landesluftfahrtbehörde zu beachten, damit im evtl. Schadenfall auch Versicherungsschutz besteht.

Deine Privathaftpflichtversicherung sichert diesen Fall nicht ab. Die sogenannte Benzinklausel schließt das Führen eines Fahrzeugs aus.

Abgesichert bist Du dennoch, weil im Straßenverkehr eine Versicherungspflicht besteht. Drittschäden sind über die KFZ-Versicherung des Fahrzeuges versichert.

Das Ausleihen eines Fahrzeugs ist nicht empfehlenswert. Im Schadensfall musst Du sämtliche Kosten selbst übernehmen oder es erfolgt eine Rückstufung der schadenfreien Jahre bei dem Versicherungsnehmer. Dieser muss ab der nächsten Hauptfälligkeit einen höheren Beitrag zahlen. Teilweise müssen auch Vertragsstrafen gezahlt werden, wenn Du als Fahrer nicht gemeldet wurdest.

Sind auch Schäden am geliehenen Fahrzeug entstanden und es besteht nur eine Haftpflichtversicherung, musst Du alle Reparaturkosten selbst übernehmen.

Der „Dumme“ ist in diesem Fall immer derjenige, der das Fahrzeug verliehen hat. Am besten kein Fahrzeug / Anhänger privat aus- und verleihen.

Der Verlust von privaten fremden Schlüsseln ist abgesichert. Zum Beispiel der Ersatzschlüssel vom Nachbarn oder vom gemieteten Ferienhaus.

Allerdings zählt dazu nicht das Verlegen oder Verlieren des eigenen Wohnungs- oder Haustürschlüssels. Der eigene Haustürschlüssel kann nicht versichert werden.

Alle Angaben wurden nach dem besten Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Gültig sind nur die eigenen Vertragsbedingungen, die mit dem Versicherer bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.