Unerwarteter Jahresstart
Newsletter vom 8. Mai 2022
Themen in dieser Ausgabe
1) Aktuelles aus der Finanz- und Versicherungswelt
2) Kapitalmarkt – unerwarteter Jahresstart
3) Inflationsgedanken – Warum Zinsen steigen sollten
4) Ukraine – Hintergrundwissen zur Situation
Stell Dir vor,
es ist Krieg,
und keiner geht hin.
Sehr geehrte Leser/innen,
diesen Spruch kenne ich noch aus meiner Schulzeit. Als 1991 die Bilder von den in Flammen stehenden Ölfeldern aus dem zweiten Golfkrieg in den Nachrichten gezeigt wurden, war der Wunsch nach einer kriegsfreien Welt sehr groß. Aktuell herrscht im größten Land Europas Krieg. Viele von uns haben gehofft, dass es nie mehr dazu kommt.
Jeder darf seine Werte und Freiheiten verteidigen. Leider schafft es die Menschheit nicht, dies nur mit Worten zu tun. Krieg bringt Leid, Schmerz, Verknappung und Verlierer.
In Gedenken an das humanitäre Leid, verbleibt
Ihr
Christoph Altrogge
vom plan-V Team
Was gibt es Neues?
Eine Überleitung zu finden ist wirklich schwierig, aber dennoch möchte ich auch in diesem Newsletter über wichtige Ereignisse aus der Finanz- und Versicherungswelt informieren.
BGH-Urteil zu Fugenschäden (20.10.2021 IV ZR 236/20)
Das Urteil legt fest, dass der Versicherer nicht die Kosten für die Schadensbehebung übernehmen muss, wenn durch eine undichte Silikonfuge zum Beispiel in der Dusche Nässeschäden am Gebäude entstehen. Die stetige Erneuerung einer so genannten Wartungsfuge unterliegt damit dem Hausbesitzer.
Die Schadensregulierung in der Vergangenheit war bisher uneinheitlich und deshalb wurden verschiedene Versicherer gefragt, wie sie mit dem „Fugen-Urteil“ umgehen. Den Artikel dazu finden Sie hier.
Wenn Sie eine individuelle Prüfung Ihrer Verträge wünschen, dann rufen Sie uns gerne an.
Arbeitskraft für Kinder früh absichern
Wenn man jung ist, ist die Krankenhistorie in der Regel noch übersichtlich. Deshalb macht es auch für Kinder schon Sinn eine Berufs-/Arbeitskraftabsicherung abzuschließen.
Zu schnell erhält man bei Antragstellung Ausschlüsse oder Risikozuschläge aufgrund des Gesundheitszustandes. Rückenschmerzen, Allergien oder dokumentierter Prüfungsstress verringert die Wahrscheinlichkeit einer zuschlagsfreien Annahme.
Verschweigen Sie bei der Antragstellung bisher dokumentierte Diagnosen, muss der Versicherer im Schadenfall aufgrund der Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten keine BU-Rente zahlen. Der Vertrag wird dann mit sorfortiger Wirkung aufgehoben und die bisher gezahlten Beiträge verbleiben beim Versicherer.
Sie können als gesetzlich Versicherter über die digitale Patientenquittung Ihre Krankenhistorie anfordern. Das ist teilweise sehr aufschlussreich und empfehlenswert.
Bezugsrecht bei Renten- oder Lebensversicherungen
Wenn Sie bei einer Lebens- oder Rentenversicherung einen Bezugsberechtigten namentlich hinterlegen, dann kann später häufig nur eine Änderung erfolgen, wenn Sie diese der Versicherung vor dem Schadenfall schriftlich anzeigen.
Eine testamentarische Regelung kann das Bezugsrecht (30.01.2018, X ZR 119/19) unter bestimmten Bedingungen aufheben. Deshalb holen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung bei der Erstellung Ihres Testamentes, damit später die Vermögensaufteilung auch in Ihrem Sinne erfolgt.
Zinsen steigen…
Das Zinsniveau in der Baufinanzierung hat sich seit Anfang des Jahres um ca. 1,6% bis 2,0% erhöht. Der Markt preist bereits Zinsschritte der EZB ein. Die hat aber bisher nur die Anleihenkäufe reduziert und mitgeteilt, dass sie je nach Marktlage flexibel agieren wird. Inzwischen geht man davon aus, dass es Mitte oder am Ende des Jahres einen ersten Zinsschritt geben wird.
KfW-Förderprogramme enden
Im Januar ist das KfW-Programm für das Effizienzhaus 55 ausgelaufen. Innerhalb kürzester Zeit gingen so viele Anträge ein, dass frühzeitig ein Antragsstopp zum 24. Januar verhängt wurde. Über dieses KfW-Förderprogramm konnten Bauherren, wenn Sie einen bestimmten energieeffizienten Baustandard einhielten, attraktive Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse erhalten.
Die gesamten bereitgestellten KfW-Fördermittel für 2022 waren bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich ausgeschöpft. Im Nachgang wurden weitere Fördermittel genehmigt. Allerdings nur noch für die Effizienzhaus-Stufen 40 und 40 Plus.
Diese Fördermittel waren auch innerhalb weniger Tage vergeben, so dass man inzwischen nur noch Fördermittel beantragen kann, wenn man ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse baut. Hierbei muss das Gebäude besondere ökologische, soziokulturelle und ökonomische Kriterien erfüllen.
NRW.Zuschuss Wohneigentum – 2% Förderung vom Kaufpreis
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderung beschlossen. Mit 2% vom Kaufpreis werden Bauherren oder Hauskäufer von der NRW.Bank bezuschusst.
Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geschlossen wird und es sich um eine selbstgenutzte Immobilie in NRW handelt. Insgesamt stehen 400 Millionen EUR in diesem Förderprogramm zur Verfügung.
Ein schwieriger Start für die Kapitalmärkte
Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2021 geprägt. Die Aktienmarkt-, Immobilien- und Rohstoffinvestoren konnten gute Gewinne erzielen. Die Anleihenmärkte gerieten durch steigende Preise unter Druck. Wenn Sie sich die Kapitalmarktausblicke verschiedener Gesellschaften ansehen, ging die Branche eher davon aus, dass es auf den Märkten nach Corona Nachholbedarf gibt und das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus tritt. […]
Die vollständige Veröffentlichung dieses Artikels erfolgte nur im Newsletterversand.
Warum sollten Zinsen steigen, wenn alles teurer wird?
Ein Paket Butter kostet derzeit von der Kaufland-Eigenmarke 2,29 EUR. Anfang des Jahres lag der Preis noch bei 1,60 EUR. Das entspricht einer Preissteigerung von 43% innerhalb von 3 Monaten. Ich kann mit 5 EUR nur noch zwei statt drei Pakete Butter kaufen. Mein Geld ist weniger wert. Das nennt man Inflation.
Bisher geht die EZB davon aus, dass es sich um eine kurzfristige Preissteigerung durch die hohen Energiekosten handelt. Deshalb hat sich am Leitzins noch nichts verändert. Sollte diese Vermutung nicht zutreffen, dann sollte die EZB eine Zinserhöhung durchführen.
Aber warum ist das so? Warum muss das Zinsniveau erhöht werden, wenn die Inflation steigt?
Zur Berechnung der Inflation werden die Preise des Vorjahres verschiedener Güter und Dienstleistungen (zusammengestellt aus den durchschnittlichen Ausgaben aller privater Haushalte) mit den Preisen aus dem laufenden Jahr verglichen. Die jeweilige prozentuale Steigerung ergibt die Inflationsrate. Im März lag die Inflationsrate bei 7,3%.
Das Ziel der Volkswirte liegt bei einer Inflationsrate von 2%. Eine leichte Preissteigerung ist für die Wirtschaft einer Volkswirtschaft notwendig. Steigen die Preise, wächst die Wirtschaft. Wachstum bringt Wohlstand.
Inflation kann mehrere Ursachen haben. In Zeiten von Corona hat sich eine Angebotsinflation ergeben. Güter werden durch Lieferschwierigkeiten knapper. Ein knappes Gut, verkauft sich gut. Die Verkäufer können die Preise erhöhen.
Der Angriffskrieg in der Ukraine hat zudem die Energiekosten erhöht. Dies führt auf der Angebotsseite zu höheren Produktions- und Transportkosten, die sich schließlich auch auf die Verbraucherpreise auswirken.
Eine wesentliche Ursache für die Inflation ist die verfügbare Geldmenge. Ist in einem Wirtschaftsraum zu viel Geld vorhanden, verliert es an Kaufkraft und man spricht von einer Geldmengeninflation.
Ein Beispiel: Warum viel Geld die Preise steigen lässt
Durch die bisher niedrigen Baufinanzierungszinsen konnten die Banken viele Kredite vergeben (Annahme: Geldmenge steigt). Viele Menschen konnten sich ein Eigenheim leisten. Nur das Angebot an Grundstücken oder Häusern wurde immer weniger. Im Moment gibt es mehr Käufer als Häuser und deshalb sind die Immobilienpreise deutlich gestiegen. Billiges Baugeld hat die Preise daher steigen lassen. Wäre die Bauwirtschaft im gleichen Tempo mitgewachsen, wären die Immobilienpreise nicht gestiegen, weil jeder Kaufwillige ein Eigenheim gefunden hätte.
Wird die Geldmenge durch beispielsweise niedrige Leitzinsen deutlich erhöht und wachsen die Gütermengen (der Output einer Volkswirtschaft) nicht im gleichen Maße, kommt es zur Inflation.
Zinsen beeinflussen die Geldmenge. Niedrige Zinsen erhöhen die Kreditvergabe und machen Investitionen für Staaten und Unternehmen attraktiv. Die Geldmenge wächst. Bei hohen Zinsen hingegen schrumpft die Geldmenge, weil nur noch unbedingt notwendige Kredite nachgefragt werden.
Die EZB kann daher mit dem Leitzins die Geldmenge beeinflussen. Jetzt wäre es leicht zu behaupten, die EZB solle die Zinsen anheben, um die Inflationsentwicklung einzudämmen. Eine Zinserhöhung verringert die Geldmenge und lässt am Ende die Inflation sinken. Das haben wir gerade gelernt.
Leider ist es nicht ganz so einfach. Es gibt viele Wirkungsketten in einer Volkswirtschaft. Dreht man eine Schraube fest, lockern sich zwei andere an verschiedenen Stellen. Hohe Zinsen beispielsweise reduzieren auch die Attraktivität für Unternehmen und Staaten zu investieren, um neue Güter zu produzieren. Außerdem belasten hohe Zinsen die Schuldner.
Denken Sie an die südeuropäischen Länder, die ihre Schuldenstände durch die Coronamaßnahmen deutlich erhöht haben. Zinssteigerungen würden diese Volkswirtschaften schwer verkraften.
Die EZB geht im Moment noch davon aus, dass es sich um eine kurzfristige Inflation handelt, die sich im nächsten Jahr wieder normalisiert. Mitte des Jahres gibt es neue Statistiken zur wirtschaftlichen Lage. Die faktengetriebene EZB wird dann neue Entscheidungen treffen müssen.
Ich hoffe, ich konnte mit einfachen Worten ein bisschen Licht in diese komplexen Zusammenhänge bringen. Bei Fragen kommen Sie einfach auf mich zu.
Hintergründe und Geschichte zum Ukraine-Krieg
Wenn Sie weitere Hintergründe zu den aktuellen Geschehnissen hören und sehen möchten, dann schauen Sie unter folgenden Links:
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