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Glasbruchversicherung vergleichen

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Das sollten Sie wissen

Was ist versichert?

Eine Glasbruchversicherung springt ein, wenn Glas zerbricht – also bei einem echten Bruch oder Sprung, der durch das Glas hindurchgeht. Versichert sind je nach Tarif zum Beispiel Fenster- und Türscheiben, Glasbausteine, Wintergärten und Lichtkuppeln, Glaskeramik-Kochfelder (Ceran), Duschabtrennungen und Glaswände, Spiegel, Glasplatten von Möbeln sowie Aquarien und Terrarien. Ersetzt wird immer der Neuwert der Scheibe – Sie bekommen also gleichwertiges Ersatzglas.

Worauf Sie achten sollten

Versichert ist ausschließlich der Bruch. Oberflächliche Schäden wie Schrammen, Kratzer oder sogenannte Muschelausbrüche (muschelförmige Abplatzungen am Rand) sind nicht mitversichert. Erst wenn das Glas tatsächlich bricht, greift die Versicherung.

Ersetzt wird immer nur die eine betroffene Scheibe – nicht mehr. Das ist besonders bei zusammengehörigen Elementen wichtig: Zerbricht etwa eine Scheibe Ihrer Duschabtrennung und ist das passende Gegenstück nicht mehr lieferbar, wird trotzdem nur die kaputte Scheibe ersetzt. Die Versicherung kommt nicht für den Austausch der kompletten Duschwand oder für ein optisch einheitliches Ergebnis auf.

Nicht dazu gehören in der Regel Hohlgläser wie Trinkgläser, Geschirr, Vasen oder Beleuchtungskörper – ebenso wenig optische Gläser (Brillen) oder Handy- und Tablet-Displays. Auch Schäden, die während des Einbaus oder einer Bearbeitung des Glases entstehen, sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen.

Mehrkosten und Selbstbeteiligung

Prüfen Sie, ob der Tarif auch Nebenkosten übernimmt – etwa für Gerüst, Notverglasung, Entsorgung des Altglases oder die Beseitigung von Hindernissen. Nicht jeder Tarif schließt das ein. Achten Sie außerdem auf eine mögliche Selbstbeteiligung und darauf, dass Sie nicht doppelt versichert sind: Manche Leistungen sind bereits in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten.

Wenn ein Fremder den Schaden verursacht hat

Wissen Sie, wie es zum Bruch kam, und hat ihn eine andere Person verursacht, haftet grundsätzlich der Verursacher – in der Regel über dessen Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall lohnt es sich, den Schaden dort geltend zu machen, statt die eigene Glasversicherung zu belasten.

Im Schadensfall

Machen Sie zuerst Fotos vom Schaden und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und warten Sie die Freigabe ab, bevor Sie reparieren lassen – so ist sichergestellt, dass die Kosten übernommen werden. Viele Versicherer arbeiten mit Partner-Glasereien zusammen, die die Abwicklung direkt übernehmen.

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