Was sich in 2021 alles ändert
Wichtige Änderungen im Überblick
Versicherungen
Gesetzl. Krankenkasse
Beim Krankenkassenwechsel ist keine Kündigung bei der bestehenden Krankenversicherung erforderlich. Die Mindestvertragslaufzeit wurde auf 12 Monate reduziert.
Baukindergeld
Baukindergeld wird um 3 Monate verlängert. Wer bis zum 31.03.2021 ein Kaufvertrag unterschreibt, erhält zehn Jahre lang jährlich 1.200 € als Zuschuss zu seiner Immobilienfinanzierung.
Zusatzbeitrag
Um 0,2% auf insgesamt 1,3% steigt der gesetzliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
Wohnungsbauprämie
Die Verdienstgrenzen wurden auf 35.000 € je Person erhöht. Der maximale jährliche Sparbeitrag beträgt 700 € und die Zulage steigt auf 10% pro Jahr.
Steuern
Solidaritäts-
zuschlag
Für 90% der Bevölkerung entfällt ab 2021 der Soli-Zuschlag.
Grundfreibetrag
Dieser steigt im Vergleich zu 2020 um 288 €. Zukünftig muss eine ledige Person erst ab einem Einkommen von 9.696 € Steuern zahlen.
Kinderfreibetrag
In 2021 steigt dieser für beide Elternteile um 576 € auf 8.388 €.
Entlastungsbetrag für Allein-erziehende
Steigt von 1.908 € auf 4.008 € durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz. Ab dem zweiten Kind kommen jeweils 250 € dazu.
Lohn, Familie, Immobilie, Drohne
Mindestlohn
Zum 1.1.2021 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,50 €
Kindergeld
Das Kindergeld steigt um jeweils 15 € pro Kind: 1. & 2. Kind je 219 € und für alle weiteren Kinder 250 € im Monat
Immobilienmakler
Ab 23.12.2020 müssen sich der Verkäufer und der Käufer beim Immobilienkauf die Maklerkosten teilen. Dies gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser (mit Einliegerwohnung).
EU-Drohnengesetze
Ab einem einem Fluggewicht von 250 g ist ein Drohnenführerschein erforderlich. Das führen einer Drohne ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Es besteht für alle Drohnen eine Versicherungspflicht.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.