Altersvorsorge, KFZ-Versicherung
Newsletter vom 18. Oktober 2020
Themen in dieser Ausgabe
1) KFZ-Versicherung – Stichtag 30.11.2020
2) Altersvorsorge – Wieso? Weshalb? Warum?
Sehr geehrte Kunden,
bei meinem letzten wöchentlichen Supermarkteinkauf haben mich ganz verschmitzt die ersten Dominosteine und Lebkuchen angegrinst.
Für mich ist das immer ein Zeichen, dass das Jahr bald schon wieder vorbei ist. Es wird also Zeit, jetzt schnell die Dinge zu tun, die in diesem Jahr noch zu erledigen sind…
Alle die sich im August für das Quartalsdepotreporting angemeldet haben, finden in ihrem persönlichen Postkorb beim Depot-Login die bisherigen Quartalsreporte aus 2020. Bei Fragen zu den Reporten oder wenn Sie sich noch für das Reporting registrieren möchten, rufen Sie mich unter 05482 93960 gerne an.
Einen informativen Marktausblick – unter anderem zur US-Präsidentschaftswahl am 3. November 2020 – hat die DWS erstellt. Sie können diesen hier herunterladen.
Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sonntag. Ich kümmere mich nun um die Schokoladenmarmeladenmarzipansteinchen aus meiner Einkaufstasche. ;-)
Bitte bleiben Sie gesund und munter.
Ihr
Christoph Altrogge
vom plan-V Team
KFZ-Tarife prüfen
Sie werden in den nächsten Wochen Ihre Beitragsrechnungen für Ihre KFZ-Versicherungen bekommen.
Wer möchte kann nun prüfen, ob es günstigere Tarife gibt. Für einen jährlichen Check spricht in der Regel ein günstigerer Beitrag. Haben Sie allerdings für Ihren aktuellen Vertrag eine Sondereinstufung oder bei einem vergangenen Schadensfall keine Höherstufung aufgrund von Rabattschutz1 bekommen, kann dies beim Versichererwechsel zum Verlust von schadenfreien Jahren führen.
Wenn Sie unseren KFZ-Wechsel-Prüfungs-Service nutzen wollen, dann buchen Sie bitte einen Onlineberatungs-/Telefontermin bei Frau Wacker. Sie prüft dann mit Ihnen gemeinsam, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie unseren Vergleichsrechner nutzen und selbst vergleichen.
KFZ-Versicherungen vergleichen (privat)
KFZ-Versicherungen vergleichen (gewerblich)
Drittens wird simplr automatisiert Vergleiche durchführen und Ihnen entsprechende Angebote zusenden. Bitte halten Sie vor dem selbstständigen Wechsel Rücksprache mit Frau Wacker, damit diese prüfen kann, ob das System alle Besonderheiten berücksichtigt hat.
… wer nichts tut, kann im Alter 50% weniger ausgeben
Bevor wir in die Tiefen der Altersvorsorge eintauchen, vorab ein Hinweis. Wenn Sie schon ein Altersvorsorgeprofi sind und nur noch hochrechnen wollen, wie viel Nettorente Sie später ungefähr bekommen werden, dann klicken Sie bitte auf diesen Link:
Tools zum Berechnen der Nettorente
Letzte Woche Dienstag frühstückte ich mit meinem Sohn und er fragte mich, was denn nach dem Kindergarten passieren würde. Ich erklärte ihm, dass er danach zur Schule geht, dann eine Ausbildung und/oder ein Studium beginnt und schlussendlich wie ein Erwachsener täglich zur Arbeit gehen wird, um Geld zu verdienen.
Das reichte ihm anscheinend noch nicht, denn seine nächste Frage war: „Papa, und wenn ich in Rente bin?“ – „Dann brauchst du nicht mehr arbeiten“, antwortete ich. Er grinste und meinte: „Und wenn Papa und ich gemeinsam in Rente sind, dann können wir den ganzen Tag spielen.“
So weit sind wir nun also schon. Die heranwachsende Generation denkt, noch bevor sie richtig gearbeitet hat, an die Rente… Aber eigentlich ist das ganz gut, denn wer sich frühzeitig darüber Gedanken macht, ist im Vorteil. Gerade in der Ansparphase (Altersvorsorge) spielt der Faktor Zeit eine große Rolle. In der Rentenphase (Ruhestandsplanung) gibt es viele Faktoren, die es zu berücksichtigen gibt.
Warum brauche ich eine Altersvorsorge?
Zum Renteneintritt endet das Berufsleben und der monatliche Lebensunterhalt muss durch andere Einkünfte bestritten werden. Diese können aus dem angesparten Vermögen, aus Versicherungen, Versorgungswerken oder der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.
Der Wegfall von beruflichen Fahrtkosten und Seniorentarife im Sachversicherungsbereich können leichte Einsparungen erzielen. Vorhandene Kinder sollten inzwischen finanziell auf eigenen Beinen stehen. Dem gegenüber können erhöhte Kosten für Gesundheit und Wohlbefinden anfallen. Zudem besteht nun mehr Zeit Geld auszugeben. Zu Rentenbeginn bleiben deshalb die Ausgaben häufig unverändert, nur die Einnahmen reduzieren sich.
„Meine Rente ist sicher, dafür habe ich jahrelang eingezahlt.“ Solche Aussagen haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Inhaltlich stimmt das aus meiner Sicht auch. Die gesetzliche Rente wird sicherlich nicht abgeschafft. Die Frage ist nur, wie hoch wird sie zukünftig ausfallen.
Warum wird das Rentenniveau sinken?
Die Basis der Liquiditätseinkünfte im Alter ist bei den meisten von uns die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk. In den FAQ (Frequently Asked Questions – in deutsch: häufig gestellte Fragen) auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung2 habe ich eine beunruhigende Information zum Rentenniveau gefunden.
Das Rentenniveau gibt die Relation der zu erwartenden Rente im Vergleich zum durchschnittlichen Jahreseinkommen (beides nach Sozialabgaben, aber vor Steuern) an. Im Jahr 2020 liegt das Rentenniveau bei 47,6%. Für das Jahr 2030 werden nur noch 44,3% prognostiziert.
Ein Beispiel: Sie verdienen aktuell 2.000 EUR nach Sozialabgaben im Monat. Im ersten Monat Ihres Ruhestandes würden Sie im Jahr 2020 eine monatliche Rente von 952 € erhalten. Diese zählt dann noch als steuerpflichtiges Einkommen.
Das ist weniger als die Hälfte.
Schauen Sie sich doch mal Ihre jährliche Renteninformation an und vergleichen Sie die Hochrechnung mit Ihrem derzeitigen Nettoeinkommen.
Die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung werden für zukünftige Rentner sinken. Im deutschen Rentensystem werden die Beiträge der „Berufstätigen“ im sogenannten Umlageverfahren dafür genutzt, die Rentenleistungen zu finanzieren. Das Ungleichgewicht zwischen Beitragszahler und Rentner wird durch die geringe Geburtenzahl und die längere Lebenserwartung ansteigen.
Die Politik hat bereits gehandelt. Mit den Renten-Reformen3 ab 2001 wurden politische Maßnahmen ergriffen, die zukünftige Rentenlast finanzierbar zu machen. Dazu gehört zum Beispiel die Neugestaltung der Rentenformel, die zur Absenkung des Rentenniveaus führt. Zusätzlich werden ab 2040 Renteneinkünfte voll besteuert und es erfolgte eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf das 67. Lebensjahr.
Für einen Ausgleich muss jeder selbst sorgen. Der Staat unterstützt, in dem er verschiedene Möglichkeiten der Zusatzversorgung fördert.
Was kann ich tun, um die gesetzlichen Ansprüche aufzustocken?
Für mich besteht ein sinnvoller Altersvorsorgemix aus drei Bausteinen:
1. Versicherungen, Vorsorgungswerke, Gesetzliche Rentenversicherung
2. Kapitalanlage in Immobilien, Fonds, ETF’s, etc.
3. das selbstgenutzte Eigenheim
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Vermögensaufbau diversifizieren. Also nicht alles nur auf eine „Karte“ setzen. Damit machen Sie Ihre Altersvorsorge nicht abhängig von dem Anlageerfolg eines Bausteins.
Der Gesetzgeber teilt die Altersvorsorge in Deutschland in drei Schichten ein. Hier ein Überblick für die erste Orientierung.
Die drei Schichten der Altersvorsorge
Jede Vorsorgeart wird in eine der Schichten zugeordnet. Je nach Schicht verändert sich die staatliche Förderung und die Flexibilität des Produktes.
1. Schicht
Die Rürup- oder auch Basisrente ist der gesetzlichen Rentenversicherung und den Renten aus den Versorgungswerken gleichgestellt. Die staatliche Förderung besteht darin, dass die Beiträge zur ersten Schicht steuerlich abgesetzt werden können (im Jahr 2020 zu 90% von maximal 25.046 € pro Person und ab dem Jahr 2025 zu 100%).
Hinsichtlich der Flexibilität ist das Produkt wie auch die gesetzliche Rentenversicherung stark eingeschränkt. Die erworbenen Ansprüche dürfen nicht vererbt, übertragen oder beliehen werden. Das bedeutet, Sie erhalten immer eine Rente aus dem Vertrag. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Die Renten müssen zu 100% versteuert werden. Verstirbt die versicherte Person, erhält der Ehepartner eine Rentenzahlung basierend auf dem Restkapital. Kinder werden nur berücksichtigt, wenn sie noch kindergeldberechtigt sind. Dies ist nur der Fall, wenn eine Hinterbliebenenvorsorgung vereinbart ist.
Rein mathematisch betrachtet und trotz der nachgelagerten Besteuerung lohnt sich für viele die Basisrente. Steuern sparen ist aber nicht alles, deshalb unbedingt die weichen Faktoren (zum Beispiel: Hinterbliebenversorgung) berücksichtigen.
3. Schicht
Ich überspringe die Mitte, um Ihnen ein Beispiel für weiche Faktoren zu geben. Die private Vorsorge bietet Flexibität, aber keine steuerliche Förderung in der Ansparphase.
Sie können zu Rentenbeginn entscheiden, ob Sie eine Kapitalauszahlung und/oder eine monatliche Rente haben möchten. Rentenzahlungen unterliegen der Ertragsanteilsbesteuerung4. Gehen Sie beispielsweise zum 65. Lebensjahr in Rente, müssen 18% der Rente versteuert werden. Eine Kapitalauszahlung unterliegt der Kapitalertragssteuer. Abweichend dazu erfolgt eine Besteuerung zum halben Einkommenssteuersatz, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach dem 62. Lebensjahr erfolgt.
In der Vertragsgestaltung haben Sie volle Flexibilität. Sie können die Höhe der Beitragszahlungen verändern, den Rentenbeginn flexibel gestalten und frei entscheiden, wer aus dem verbliebenen Vermögen im Todesfall profitiert.
Renten aus der Basisrente und der privaten Rentenversicherungen sind für Pflichtversicherte beitragsfrei in der Krankenversicherung der Rentner.
Aus meiner Sicht ist ein Produkt aus der privaten Vorsorge ein guter Altersvorsorgebaustein zur Diversifikation.
2. Schicht
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente bilden eine Mischung aus den Vor- und Nachteilen der beiden anderen Schichten.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht5 über eine Entgeltumwandlung in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Der Arbeitgeber muss mindestens 15% des umgewandelten Bruttolohnes dazugeben. Freiwillig kann er auch mehr zahlen. Die bAV lohnt sich für jeden Arbeitnehmer. Attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber mehr als die gesetzliche Pflicht hinzusteuert.
Ich habe für Sie eine bAV-Broschüre entwickelt. Sie erklärt die Vor- und Nachteile, zeigt ein konkretes Beispiel, wie sich eine Entgeltumwandlung auf das Nettogehalt auswirkt und erläutert die Besonderheiten hinsichtlich der Besteuerung und der Hinterbliebenenvorsorge.
bAV-Broschüre herunterladen
Als Arbeitgeber können Sie die bAV-Broschüre selbstverständlich für Ihre Mitarbeiter nutzen. Ich erstelle Ihnen gerne eine individualisierte Version mit Ihrem Logo und Ihrem Firmennamen. Rufen Sie mich dazu unter 05482 93960 an.
Bleibt als letztes die Riester-Rente. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz6 aus dem Jahr 2001 wurde die Rentenformel angepasst, so dass das Rentenniveau dauerhaft gesenkt wird. Als Ausgleich wurde von den Politikern die Riester-Rente eingeführt.
Der Gesetzgeber möchte damit die eigenverantwortliche Vorsorge fördern. Riestern kann jeder, der rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist oder seine Riesterberechtigung über den Ehepartner erhält.
Jeder Riester-Sparer bekommt eine jährliche Zulage in Höhe von 175 €. Als Berufseinsteiger erhalten Sie einmalig eine zusätzliche Zulage in Höhe von 200 €. Für jedes Kind zahlt der Staat jährlich 185 € oder für ab 2008 Geborene sogar 300 €.
Damit Sie 100% der Zulagen erhalten, müssen Sie 4% Ihres Vorjahresbruttogehaltes abzüglich der jährlichen Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Die Eigenbeiträge und die Zulagen zum Riester-Vertrag können jährlich bis zu einer Höhe von 2.100 € als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ist der daraus entstehende Steuervorteil höher als die Summe der Zulagen, wird dieser zusätzlich berücksichtigt.
Zu Rentenbeginn können Sie sich maximal 30% der Ablaufleistung auszahlen lassen, der Rest wird verrentet. Die Rente und eine mögliche Kapitalleistung müssen voll versteuert werden. Beide Auszahlungsarten unterliegen bei Pflichtversicherten nicht der Beitragspflicht zur Kranken- & Pflegeversicherung der Rentner.
Riestern lohnt sich für jeden. Noch attraktiver wird es mit Kindern.
Warum überhaupt eine Rentenversicherung?
Unabhängig davon in welcher Schicht Sie vorsorgen, übernimmt eine Rentenversicherung das Risiko der Langlebigkeit. Eine Rente wird lebenslang gezahlt. Sie brauchen sich daher keine Sorgen machen, dass dieser Liquiditätszufluss vor Ihrem Ableben endet.
In der Sparphase bietet der Lebensversicherer darüber hinaus in den klassischen Tarifen über den Garantiezins eine Sicherheit, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Diese Sicherheit kostet Rendite.
Eine Alternative bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung. Hier können Sie selbst entscheiden, in welche Anlageklassen (Fonds, ETF’s) investiert wird und wie hoch Ihre Beitragsgarantien sein sollen.
„Herr Altrogge, das ist ja alles schön und gut, aber was ist mit den Kosten?“
In der Ansparphase sind die Kosten im Vergleich zum selbst ansparen höher. Das liegt an den Kosten für den Versicherer und an den Abschlussgebühren. Es dauert, bis der aktuelle Vertragswert über der Höhe der eingezahlten Beiträge liegt. Das sollte man wissen.
Mit der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der Basis-Rente kaufen Sie sich Sicherheit. Zu Rentenbeginn muss der Versicherer mindestens das eingezahlte Kapital garantieren. Toll, mit dieser Garantie geht nix verloren, wenn ich die Inflation mal außer Acht lasse.
Seien wir mal ehrlich. Selbst wenn am Ende nur die eingezahlten Beiträge dabei herauskommen würden, ist das zum Renteneintritt immer noch mehr, als wenn Sie nichts gespart hätten.
Diese Argumentation hat einen unangenehmen Beigeschmack, denn Ziel ist es natürlich, Rendite zu erzielen. Sehen Sie es als Worst Case Argumentation an. Ich musste auch etwas darüber grübeln.
Ihre Renditeerwartung muss sich mit Ihrem persönlichen Rendite-/Risikoprofil decken. In der vorhandenen Tarifwelt können Sie häufig eine Anlageart auswählen, mit der Sie sich wohlfühlen.
Womit wir bei einem weiteren Pro-Argument wären. Es gibt Anlagesysteme7, die nur im Rahmen einer Rentenversicherung möglich sind. Am freien Kapitalmarkt können Sie diese nicht zeichnen.
Je nach Tarif erfolgt die Vermögensverwaltung durch den Versicherer. Sie müssen sich um nichts kümmern. Über die staatlichen Förderungen und den damit verbundenen Vor- & Nachteilen habe ich schon ausführlich berichtet.
Im Vergleich zu einem Sparplan handelt es sich bei der Rentenversicherung um einen Vertrag. Hier ist die Konsumgefahr im Laufe der Vertragslaufzeit geringer als bei schnell verfügbarer Liquidität. Der Vertragscharakter kann die Disziplin fördern und stellt somit auch sicher, dass langfristig und kontinuierlich fürs Alter angespart wird.
Weiterhin kann man mit Rentenversicherungen auch kostengünstig Vermögen auf die nächste Generation übertragen, weil Renten erbschaftsteuerrechtlich anders bewertet werden.
Am Ende bleibt das wichtigste Argument – die Diversifikation. Altersvorsorge sollte aus mehreren Bausteinen bestehen.
Vermögen aufbauen
Ein weiterer Baustein bildet der Aufbau von Vermögen. Dies kann in Form von Immobilien erfolgen, die später mit der Mieteinnahme für laufende Erträge sorgen. Eine weitere Alternative ist ein Wertpapierdepot mit Aktien, Fonds und ETF’s. Sie können auch Rohstoffe wie zum Beispiel Gold kaufen oder in andere Renditeobjekte (Cloudinvesting, Beteiligungen, etc.) investieren.
Wenn die Investition dem Ruhestand dienen soll, dann sollte die Kapitalanlage entweder später liquidierbar sein oder einen laufenden Ertrag abwerfen.
Im Gegensatz zur Rentenversicherung kann das so angesparte Vermögen früher oder später aufgebraucht sein. Hier ist Disziplin und Eigenverantwortung in der Anspar- und Rentenphase gefragt.
Egal worin Sie investieren, es gilt je höher die prognostizierte Rendite desto größer ist die Gefahr der Schwankungen und des Totalverlustes.
Wie Sie mit dem vorhandenen Kapital am besten im Ruhestand (Ruhestandsplanung) wirtschaften, damit befasst sich der nächste Newsletter im November.
Das Eigenheim
Es gibt sicherlich Meinungen und Berechnungen, die darlegen, dass sich die selbstgenutzte Immobilie aufgrund von Instandhaltungskosten etc. langfristig wirtschaftlich nicht rechnet.
Für mich ist das Eigenheim ein Lebensgefühl, den ich mir leisten möchte. Es sind meine eigenen vier Wände. Hier kann ich machen was ich will. Meine Immobilie ist mein Vermögen, welches ich später vererben kann.
Wer ähnliche Gedanken hat, für den ist das Eigenheim eine gute und sinnvolle Altersvorsorge. Der eingesparten Miete stehen Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen gegenüber. Letzteres könnte man später auch einfach den Erben überlassen.
Reichen meine bisherigen Vorsorgemaßnahmen aus?
Was am Ende Netto bei Ihnen ankommen wird, kann niemand sagen. Möglich ist, auf Basis der aktuellen Situation eine Simulation zu erstellen. So können Sie hochrechnen welche mögliche Nettorente Sie erzielen werden.
Um schnell ein erstes Ergebnis zu bekommen, können Sie unseren kostenlosen Ruhestands-Check nutzen. Bitte rufen Sie mich unter 05482 93960 dazu an. Ich sende Ihnen gerne Ihre persönlichen Zugangsdaten zu. Sie können den Ruhestands-Check dann für 14 Tage ab Freischaltung nutzen. Ein Beispiel für eine solche Auswertung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Beispiel: Auswertung Ruhestands-Check
Alternativ können Sie mit unserem Ruhestandsplaner detaillierter planen und einen Schichtenrechner nutzen. Dieser berechnet Ihnen rein mathematisch die beste Kombination aus den drei Schichten der Altersvorsorge. Zusätzlich können Sie die Planung laufend aktualisieren. Eine Freischaltung für den Ruhestandsplaner erhalten Sie von mir gegen eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 20 € inkl. MwSt.
Beispiel: Auswertung Ruhestandsplaner
Herzlichen Glückwunsch
Sie haben es geschafft. Sie sollten jetzt einen guten Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten der Altersvorsorge haben. Wenn Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Leiten Sie diesen Newsletter auch gerne an Ihre Kinder oder andere Interessierte weiter. Je eher sie sich damit beschäftigt, desto länger kann der Zinseszinseffekt für sie arbeiten.
In diesem Sinne alles Gute
Ihr
Christoph Altrogge
PS: Wenn die Inhalte dieses Newsletters für Sie informativ waren, dann leiten Sie diesen gerne an Ihre Freunde / Bekannte weiter. Eine Registrierung für den Newsletter ist hier möglich.
Haben Sie Verbesserungsvorschläge rufen (05482 93960) Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.