Was sich in 2020 alles ändert

Wichtige Änderungen im Überblick

Versicherungen

Betriebsrente

Bis zu einem Freibetrag von 159,25 EUR zahlen Betriebsrentner keine Krankenkassenbeiträge mehr.

Sonderausgaben

Von den Beiträgen zur gesetzlichen Rente oder zur Basisrente dürfen im neuen Jahr 90% als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Zusatzbeitrag

Um 0,2% auf insgesamt 1,1% steigt der gesetzliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmern.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1% auf 2,4%.

Steuern

Grundfreibetrag

Dieser steigt im Vergleich zu 2019 um 240 €. Zukünftig muss eine ledige Person erst ab einem Einkommen von 9.408 € Steuern zahlen.

Kinderfreibetrag

In 2020 steigt dieser um 192 € auf 5.172 €.

Grundsteuer

Das neue Grundsteuergesetz erlaubt jedem Bundesland eigene Berechnungsregeln für die Grundsteuer festzulegen. Es bleibt daher abzuwarten wie hoch die Änderung tatsächlich ausfällt.

Reisekostenpauschale

Wer mehr als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist, darf zukünftig 14 € (2€ mehr) als Werbungskosten abziehen

Lohn, Gesundheit, Verkehr

Mindestlohn

Zum 1.1.2020 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,35 €

Azubi-Mindestlohn

515 € müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr ab 2020 monatlich verdienen. Dieser Wert steigt bis 2023 auf 620 €.

Gesundheits-Apps

Zukünftig kann man sich Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen oder telemedizinische Angebote nutzen können.

Roller fahren ab 15

Die Bundesländer dürfen das Fahren von Mopeds bis 45 km/h bereits ab dem 15. Lebensjahr zulassen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.