Schadenfall, Riester-Rente, Änderungen 2020

Newsletter vom 15. Dezember 2019

Themen in dieser Ausgabe

1) Schadenfall – Was zu tun ist

2) Riester-Rente – Letzte Chance für die Zulagenprüfung

3) Änderungen 2020 – Versicherungen, Steuern, Lohn etc.

Sehr geehrte Kunden,

ich wünsche Ihnen einen frohen dritten Advent. Aus gegebenem Anlass vorab ein kurzer „Sicherheitshinweis“. Im Moment erfolgen wieder vermehrt Anrufe von einer angeblichen Microsoft-Hotline.

Der freundliche Supportmitarbeiter wird Sie darauf hinweisen, dass Ihr Computer mit Viren befallen ist und er netterweise als Service diese Viren beseitigen wird.

Sobald Sie ihm Zugriff auf Ihren Computer geben, verschlüsselt er alle Daten auf Ihrer Festplatte. Das Passwort erhalten Sie nur gegen Zahlung einer Gebühr.

Bitte geben Sie diesen Betrügern keine Chance und legen Sie auf. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sonntag.

Ihr
Christoph Altrogge

vom plan-V Team

Erna, der Baum nadelt… ach nee, er brennt!

Wenn es wirklich einmal zu einem Schadenfall kommen sollte, dann gibt es einige Dinge hinsichtlich der Schadenabwicklung mit dem Versicherer zu beachten.

Wussten Sie beispielsweise, dass die beschädigten Sachen aufgehoben werden sollten bis die Schadenregulierung erfolgt ist? Der Versicherer hat unter anderem das Recht, die beschädigte Sache in Augenschein zu nehmen (vgl. §31 VVG Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers).

Anschaffungsbelege können Sie übrigens leicht mit simplr archivieren. Ein Foto von der Rechnung machen, mit der simplr App hochladen und wir ordnen es dem jeweiligen Vertrag zu. So haben Sie die Nachweise immer direkt zur Hand.

Was tun im Schadenfall?

Riester-Rente: Möchten Sie die vollen Zulagen für 2019 erhalten?

Damit Sie die vollen Zulagen für Ihre Riester-Rente bekommen, müssen Sie inkl. Zulagen 4% Ihres Vorjahresbruttoeinkommen einzahlen.

Der Gesamtbetrag ist auf 2.100 EUR pro Jahr begrenzt. Der monatliche maximale Eigenbeitrag liegt bei einer Person ohne Kinder derzeit bei aufgerundet 161 EUR. Zahlen Sie diesen Beitrag, müssen Sie nichts ändern.

Hat sich Ihr Einkommen in 2018 gegenüber 2017 verändert, dann muss Ihre Eigenbeitrag für dieses Jahr vermutich angepasst werden. Für die Ermittlung der Zulagen werden nur Einzahlungen berücksichtigt, die noch in diesem Jahr Ihrem Riester-Vertrag zugeordnet werden.

Daher sollte eine mögliche Prüfung noch vor Weihnachten erfolgen, damit Ihre Zuzahlung noch verbucht werden kann.

Rufen Sie uns einfach unter 05482 93960 an, wenn Sie eine Prüfung wünschen.

Neuerungen in 2020

Kurz zum Jahresende hat die große Koalition nochmal richtig Gas gegeben und in verschiedenen Bereichen konkrete Vorschläge gemacht. Sei es die Teilabschaffung des Solidarbeitrags oder das Recht auf Grundrente. Was davon tatsächlich Gesetz wird, steht allerdings noch in den Sternen.

Trotzdem wird sich einiges verändern. Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link.

Überblick über erwähnenswerte Änderungen