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Aktuelle Frage, Ruhestandsplanung

Newsletter vom 12. Februar 2021

Themen in dieser Ausgabe

1) Aktuelle Fragen (Schnee, Winterreifen, Räumpflicht, Impfschäden)

2) Was wünsche ich mir für meinen Ruhestand?

„Hey, alles gut bei Euch?“
„Nein, ich musste Schnee schaufeln“

„Ach, das kann ich mir vorstellen. Deine Auffahrt ist wirklich groß.“
„Nee, nicht draußen. Auf meinem Dachboden… ich habe nicht gezählt, wie viele Eimer wir durchs Haus nach draußen gebracht haben.“

Sehr geehrte Kunden,

dieses Gespräch habe ich am letzten Wochenende geführt. Hier in Tecklenburg liegen ca. 30 cm Neuschnee. In meinem Bekanntenkreis waren mehrere Haushalte von Schnee auf dem Dachboden betroffen. Falls Sie noch nicht nachgesehen haben, sollten Sie es vorsichtshalber mal tun.

Die Depotreports habe ich Anfang des Jahres bereits verschickt. Für eine Depotbesprechung stehe ich gerne zur Verfügung. Interessante Kapitalmarktberichte finden Sie hier:

[Links nur im Newsletter verfügbar]

In den nächsten Wochen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wir möchten abstimmen, wie wir zukünftig unsere Beratungsintensität auf Ihre individuellen Wünsche anpassen können.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.

Bitte bleiben Sie gesund und munter.

Ihr
Christoph Altrogge
vom plan-V Team

Fragen über Fragen

Sind Schäden durch Schnee auf dem Dachboden versichert?

Aus der Sicht der Versicherer kommt es darauf an, wie der Schnee auf den Dachboden gelangt ist.

Unter die versicherbaren Risiken Leitungswasser, Sturm oder Hagel fällt Schnee nicht. Auch eine Elementarschadenabsicherung würde hier in der Regel nicht greifen, weil hier nur Schäden aus Schneedruck versichert sind.
Wurde das Dach durch den Sturm (in der Regel mindestens Sturmstärke 8) beschädigt und ist dadurch Schnee eingedrungen, dann sind die Schäden am Dach und die Folgeschäden abgesichert.

Unabhängig, ob Ihr Dachboden auch betroffen ist, achten Sie grundsätzlich bei Tauwetter darauf, dass das Tauwasser auch abfließen kann. Gerade Kellerschächte oder vereiste Abflüsse können einen unangenehmen Rückstau verursachen.

Winterreifenpflicht – muss das sein?
Fahren Sie bewußt ohne Winterreifen bei Glatteis und Schnee, hat der Versicherer das Recht bei einem Haftpflichtschaden Sie in Regress zu nehmen oder kann bei einem Kaskoschaden sogar ganz leistungsfrei sein.

Räum- und Streupflicht – Tag und Nacht?
Grundsätzlich ist jeder Hausbesitzer verpflichtet und auch ein Mieter, wenn ihm die Räum- und Streupflicht übertragen wurde, öffentliche Wege und den Hauszugang zwischen 7:00 und 20:00 Uhr eis- und schneefrei zu halten.

Was viele vielleicht nicht wissen – besteht die Gefahr, dass Dachlawinen Fußgänger schädigen können. In diesem Fall muss für eine entsprechende Absperrung gesorgt werden.

Tritt ein Schaden ein, dann hilft hier nur eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. In der Regel ist in der Privathaftpflichtversicherung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Eigenheim mitversichert.

Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Kann ich Impfschäden absichern?
Ja, das geht über eine Unfallversicherung. Wenn Sie schon eine Unfallversicherung besitzen, prüfen wir gerne, ob Sie in Ihrem Tarif Versicherungsschutz genießen.

Unfallversicherung vergleichen

Wünsche und Ziele für den Ruhestand

Ich finde der Begriff „Ruhestand“ passt gar nicht zu dieser Lebensphase.

Spreche ich mit Rentnern/-innen, dann haben sie meistens keine Zeit. Von „Ruhe“ ist zumindest am Anfang nicht viel zu spüren und „stehen bleiben“ will auch niemand.

Das Leben geht weiter und viele genießen diese Freiheit in vollen Zügen. Keine Verantwortung mehr für die Kindererziehung (Enkelkinder dürfen verwöhnt werden), mehr Zeit für den Partner, Freunde oder Verwandte, Hobbies werden neu entdeckt oder intensiviert.

Bevor wir tiefer ins Thema einsteigen, frage ich Sie:

Was wünschen Sie sich für Ihre Zeit nach dem Arbeitsleben?
Wie wollen Sie sich zu diesem Zeitpunkt fühlen?
Was ist Ihnen dann wichtig?

Zahlen und Fakten erleichtern Entscheidungen, weil sie klare Grundlagen bieten. Wir sind und bleiben emotional. Das macht uns Menschen aus. Bei vielen Entscheidungen beeinflusst uns unser „Bauchgefühl“, auch wenn wir es nicht unbedingt zugeben oder gar nicht merken.

Welche Wünsche haben Sie für die Zeit ab 65?

Wenn Sie meine Fragen beantworten können, dann haben Sie den ersten Schritt getan. Sie haben ein Ziel. Ziele sind hervorragend, weil sie eine Richtung vorgeben. So können Sie wie ein Schiffskapitän prüfen, ob Sie auf Kurs sind.

Sie haben nun ein Bild von sich selbst vor Augen und wissen, wie Sie Ihr Leben nach dem Berufsleben gestalten wollen. Es ist egal, ob sich dieses in den nächsten Jahren noch verändert. Das ist normal. Jeder Lebensweg ist anders und nicht voraussehbar.

Alle Wünsche in diesem Bild werden bestimmt nicht in Erfüllung gehen. Auch das ist normal. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Thema befassen. Nur wenn Sie wissen, wo Sie hinlaufen wollen, können Sie überhaupt jemals ankommen.

Genug der Weisheiten – aber neben den harten Fakten spielen Gefühle und Lebensereignisse eine große Rolle bei der Vorbereitung auf die Zeit nach dem Arbeitsleben.

„Wann planen Sie in den Ruhestand zu gehen?“

Mit 65 werden Sie vielleicht sagen. Andere legen noch zwei Jahre drauf oder gehen lieber etwas früher. Am Ende werden Sie vielleicht äußere Umstände zur Rentenphase bewegen. Das kann der Renteneintritt des Partners sein, Ihr Gesundheitszustand (hoffentlich nicht) oder auch eine Arbeitsplatzveränderung.

Steht der Planungszeitpunkt fest, können wir beginnen. Die Ruhestandsplanung beginnt schon ein paar Jahre vor dem eigentlichen Ende des Berufslebens. Aus meiner Sicht ca. 5-10 Jahre vorher.
Bei der Ruhestandsplanung geht es nicht mehr darum Vermögen aufzubauen, sondern das vorhandene Vermögen bestmöglich zur Liquiditätsversorgung im Alter einzusetzen.

Als erstes gilt es eine Bestandsaufnahme zu erstellen:

Welche monatlichen Liquiditätszuflüsse (Renten, Mieten, Dividenden, etc.) habe ich zu erwarten?
Wie viel liquides Vermögen (Auszahlungen Lebens- & Rentenversicherungen, Gewinne aus Beteiligungen, etc.) steht mir am Ende des Berufslebens zur Verfügung?
Welche Verbindlichkeiten bestehen dann noch?
Welche inliquiden Vermögenswerte (Immobilien, Wertgegenstände, Beteiligungen) besitze ich?
Welche zukünftigen Ersatzbeschaffungen oder Investitionen sind mir schon bekannt?

Vielleicht werden Sie erstaunt sein, wie viel Vermögen Sie tatsächlich besitzen oder Sie sind enttäuscht, dass es doch weniger ist, als Sie insgeheim gehofft haben. Egal zu welcher Gruppe Sie gehören, eine Frage stellen wir uns alle:

Wird es reichen?

Die Antwort ist leider einfach: Es liegt an Ihnen.
Eine Ruhestandsplanung bietet Ihnen finanzielle Leitplanken und hilft Ihnen Ziele zu definieren. Nur „laufen“ müssen Sie den Weg bis ins Ziel selbst. Ich gebe Ihnen ein Beispiel:

Es wird eine Ersatzbeschaffung für ein Auto in 5 Jahren geplant. Dafür werden 20.000 EUR zurückgelegt. Nach drei Jahren kommt es zum Totalschaden, ein schönes neues Auto wird für 30.000 EUR angeschafft, weil es doch glücklicherweise gerade in dem Moment einen Rabatt von fast 20% gegeben hat und zusätzlich einen Satz Winterreifen mit ordentlichen Felgen. Wer kann da widerstehen?

Hat die Planung versagt und das Bauchgefühl gewonnen? Ich denke, nein.

Erstens es wurden 20.000 EUR zurückgelegt und stehen zeitig für die Neuanschaffung zur Verfügung.

Zweitens sollte eine Planung flexibel sein. Das heißt die fehlenden 10.000 EUR konnten inzwischen irgendwo anders eingespart oder müssen von zukünftigen Investitionen abgezweigt werden.

Drittens können anhand einer Planung auch Szenarien simuliert werden und je nach Ergebnis neue Ideen entstehen. Ein Auto könnte beispielsweise auch geleast oder finanziert werden, auch wenn man eigentlich im Rentenalter keine Schulden mehr aufbauen wollte.

Viertens der Mensch ist, wie er ist. Hier müssen wir nur ehrlich zu uns selbst sein. Wenn das Auto in diesem Moment so viel Freude macht und es auch finanziell tragbar ist, dann darf es auch sein. Passen die Finanzen nicht und das Auto wird trotzdem gekauft, dann muss ich mit den finanziellen Konsequenzen leben.

Es ist wichtig, dass Sie verstehen, warum eine Planung sinnvoll sein kann, selbst wenn davon abgewichen wird.
Zurück zum Renteneintritt

Enden die regelmäßigen Gehaltseingänge, müssen diese durch andere Liquiditätszuflüsse ersetzt werden. Wie viel von der Rente tatsächlich nach Steuern und Krankenversicherung übrigbleibt, kann mit unserem kostenlosen Ruhestands-Check berechnet werden.

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Nettorente in der ausgewiesenen Rente aus der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung steckt, können Sie mit dem pdf-Rechner der WWK ein schnelles Ergebnis erzielen.

Das monatliche Nettoeinkommen ohne Berücksichtigung des vorhandenen liquiden Vermögens können Sie so bestimmen. Einen guten Überblick über die Einnahmen und die Ausgaben erhalten Sie mit unserem kostenlosen Excel-Haushaltsbuch.

Kostenloses Excel-Haushaltsbuch

Am einfachsten ist es, wenn Sie bei den Ausgaben vom heutigen Standpunkt ausgehen. Sie erfassen alle aktuellen Ausgabepositionen und überlegen sich dann, welche davon in der Rentenphase nicht mehr anfallen oder sich verändern werden.

Wenn Sie lieber Stift und Papier in die Hand nehmen, als auf Tastatur und Maus herumzuklicken, dann geht das natürlich auch. Wichtig ist der Überblick über die Liquiditätssituation.

Erstellen Sie sich mindestens zwei Varianten. Bestimmen Sie das absolute Liquiditätsminimum, welches Sie im Alter benötigen. Jetzt fügen Sie so viel hinzu, dass es für Ihren normalen Lebensstandard reicht. Alles darüber hinaus ist Ihr Bonus und steht zur freien Verfügung.

Und? Reichen die Einnahmen aus? Ich weiß, das ist immer Ansichtssache ;-)

Die Haushaltsrechnung hilft festzulegen, um was wir uns in der Ruhestandsplanung zuerst kümmern müssen. Entweder es muss mehr laufende Liquidität aus dem Vermögen generiert werden oder wenn die laufenden Liquiditätszuflüsse schon ausreichen, geht es um die allgemeine Vermögensstrukturierung und Risikovorsorge.

Jetzt kann die Ruhestandsplanung beginnen. Sie haben Ziele definiert und sich einen Überblick verschafft.

Diese „Vorarbeit“ ist notwendig und ich habe beim Schreiben gemerkt, dass das Thema doch umfangreicher ist. Ich werde daher das Thema Ruhestandsplanung in mehrere Teile aufteilen. Wir befassen uns noch mit Dingen, die vor der Rentenphase schon beachtet werden sollten, Vermögenstrukturierung, welche Wiederanlagemöglichkeiten für Auszahlungen von Lebens- und Rentenversicherungen bestehen und der Gestaltung des Vermögensübergangs.

In diesem Sinne alles Gute

Ihr

Christoph Altrogge

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